Rechtsprechung
BGH, 04.02.1952 - III ZR 99/51 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60
Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf zwei zuvor verunfallte, am …
Ein Warnzeichen muss beim Überholen dann abgegeben werden, wenn unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falls der vor dem Überholenden befindliche Verkehrsteilnehmer gefährdet erscheint (Urteil vom 4. Februar 1952 - III ZR 99/51, LM Nr. 6 zu § 256 ZPO ). - BGH, 24.03.1964 - VI ZR 12/63
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Mopedfahrer beim …
Die Abgabe solcher Zeichen kann sich aber in den Fällen als notwendig erweisen, in denen vor Überholung eine Fühlungnahme mit dem zu Überholenden erforderlich ist, insbesondere wenn der vor dem Überholenden befindliche Verkehrsteilnehmer gefährdet erscheint (BGH, Urteil vom 4. Februar 1952 - III ZR 99/51, VRS 4, 229 = LM ZPO § 256 Nr. 6). - BGH, 15.04.1953 - VI ZR 35/52
Rechtsmittel
Wenn auch der Übergang der Ansprüche des Klägers auf den öffentlich-rechtlichen Versicherungsträger im Feststellungsurteil des Oberlandesgerichts nicht zum Ausdruck gekommen ist, so ist doch das Feststellungsinteresse des Klägers um die gemäß § 1542 RVO übergegangenen Beträge geringer, da er insoweit zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, nicht mehr berechtigt ist (vgl. Urteil des III. Zivilsenats vom 4. Februar 1952 - III ZR 99/51 - abgedruckt bei Lindenmaier-Möhring Nr. 6 zu § 256 ZPO -). - BGH, 10.03.1954 - VI ZR 93/53
Rechtsmittel
Dieser ist vielmehr, wenn beim Überholen die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Satz 1 StVO gegeben sind, der zu überholende Verkehrsteilnehmer also durch das Herannahen des Fahrzeugs gefährdet ist, verpflichtet , ein Warnzeichen zu geben (Urteil BGH vom 4. Februar 1952 - III ZR 99/51 - VerkR S 4, 229 Nr. 313).