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   BGH, 04.02.1952 - III ZR 99/51   

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https://dejure.org/1952,892
BGH, 04.02.1952 - III ZR 99/51 (https://dejure.org/1952,892)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1952 - III ZR 99/51 (https://dejure.org/1952,892)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1952 - III ZR 99/51 (https://dejure.org/1952,892)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf zwei zuvor verunfallte, am

    Ein Warnzeichen muss beim Überholen dann abgegeben werden, wenn unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falls der vor dem Überholenden befindliche Verkehrsteilnehmer gefährdet erscheint (Urteil vom 4. Februar 1952 - III ZR 99/51, LM Nr. 6 zu § 256 ZPO ).
  • BGH, 24.03.1964 - VI ZR 12/63

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Mopedfahrer beim

    Die Abgabe solcher Zeichen kann sich aber in den Fällen als notwendig erweisen, in denen vor Überholung eine Fühlungnahme mit dem zu Überholenden erforderlich ist, insbesondere wenn der vor dem Überholenden befindliche Verkehrsteilnehmer gefährdet erscheint (BGH, Urteil vom 4. Februar 1952 - III ZR 99/51, VRS 4, 229 = LM ZPO § 256 Nr. 6).
  • BGH, 15.04.1953 - VI ZR 35/52

    Rechtsmittel

    Wenn auch der Übergang der Ansprüche des Klägers auf den öffentlich-rechtlichen Versicherungsträger im Feststellungsurteil des Oberlandesgerichts nicht zum Ausdruck gekommen ist, so ist doch das Feststellungsinteresse des Klägers um die gemäß § 1542 RVO übergegangenen Beträge geringer, da er insoweit zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, nicht mehr berechtigt ist (vgl. Urteil des III. Zivilsenats vom 4. Februar 1952 - III ZR 99/51 - abgedruckt bei Lindenmaier-Möhring Nr. 6 zu § 256 ZPO -).
  • BGH, 10.03.1954 - VI ZR 93/53

    Rechtsmittel

    Dieser ist vielmehr, wenn beim Überholen die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Satz 1 StVO gegeben sind, der zu überholende Verkehrsteilnehmer also durch das Herannahen des Fahrzeugs gefährdet ist, verpflichtet , ein Warnzeichen zu geben (Urteil BGH vom 4. Februar 1952 - III ZR 99/51 - VerkR S 4, 229 Nr. 313).
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